Beratungsförderung

Allgemeine und Spezielle Beratungszuschüsse

Als akkreditierte Beraterin des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kann ich Ihnen attraktive Fördermittel anbieten:

Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:

Allgemeine Beratungen
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Spezielle Beratungen
Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die

  • von Frauen geführt werden.
  • von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
Höhe des Beratungszuschusses: Junge Unternehmen, nicht länger als 2 Jahre am Markt: 4000 Euro Bemessungsgrundlage, maximaler Zuschuss 3200 Euro Bestandsunternehmen, ab dem dritten Jahr nach Gründung: 3000 Euro Bemessungsgrundlage, maximaler Zuschuss 2400 Euro

Nähere Informationen dazu erhalten Sie gern unter Kontakt